Tempo 30 vor 12 Nürnberger Kindertageseinrichtungen kommt

Kinder vor Verkehrsunfällen schützen

Die SPD-Stadtratsfraktion freut sich sehr, dass demnächst als weiterer Schritt für mehr Sicherheit der Nürnberger Kinder im Straßenverkehr an 12 Kitas Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt werden. Damit setzt die Stadtverwaltung einen entsprechenden Antrag der SPD-Stadträte Lorenz Gradl und Gerhard Groh vom Juni 2011 um.

Im Mai 2011 war Nürnberg zum bundesweiten Vorreiter in Sachen Verkehrssicherheit für Kinder avanciert, nachdem die Stadträte im Verkehrsausschuss die Einführung von Tempo-30-Zonen bzw. Tempo-30-Streckenregelungen vor Schulen beschlossen hatten. „Danach“, so erinnert sich Gerhard Groh, „sollten weitere Schritte im Hinblick auf eine höhere Verkehrssicherheit gemacht werden, schließlich, so schrieben wir es damals in unserem Antrag‚ müssen die Kinder vor Kindestagesstätten ebenso wie die Schulkinder so gut wie möglich vor Verkehrsunfällen geschützt werden‘“.

Deshalb stellten die Stadträte Groh und Gradl für die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag an die Verwaltung, zu prüfen, vor welchen Kindertagesstätten es keine Tempo-30-Zone bzw. Tempo-30-Streckenregelungen gibt. Für diese Fälle sollte die Stadt Vorschläge machen, wie die Verkehrssicherheit erhöht, und ob Tempo30-Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden können. Bei der Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses von Tempo30 vor Schulen hatte es aber zunächst rechtliche Hürden gegeben, weshalb die Stadt Nürnberg zusammen mit anderen Kommunen im Städtetag auf eine Neuregelung und Erleichterungen bei Tempo30 gedrängt hatte.

Schließlich hatte die Initiative Erfolg und der Bund änderte im Herbst 2016 die Straßenverkehrsordnung. Seitdem soll auch auf Bundes-, Staats- und anderen Hauptverkehrsstraßen künftig Tempo 30 gelten dürfen, wenn entsprechende soziale Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Krankenhäuser und Altenheime) in der Nähe sind. Die erforderlichen Vorschriften wurden 2017 durch den Bundesrat und Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für die bayerischen Behörden ergänzt. Die Änderungen machen jedoch weiterhin eine einzelfallbezogene Prüfung der Verkehrssituationen vor den entsprechenden sozialen Einrichtungen erforderlich.

„Manchmal mahlen die Mühlen halt etwas langsam“, kommentiert Gerhard Groh und freut sich gemeinsam mit Lorenz Gradl, dass nun endlich der weitere Schritt zu mehr Verkehrssicherheit für Kinder mit der Einführung von Tempo 30 an immerhin 12 Kindertagesstätten umgesetzt werden kann. „Jetzt“, so Lorenz Gradl abschließend, „kann gleich der nächste Schritt für mehr Verkehrssicherheit besonders schutzbedürftiger Personen gemacht werden“ und begrüßt die angekündigte stadtweite Überprüfung aller Senioreneinrichtungen im gesamten Nürnberger Stadtgebiet im Hinblick auf die Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.