Kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Verantwortung des Baureferates hat die Stadtverwaltung die Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung, wie viele andere Kommunen in Deutschland, auf einen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom Dezember 2022 hin, noch vor der Verabschiedung des Bundesgesetzes im Dezember 2023 auf den Weg gebracht.

Das ist sehr vorbildlich und lobenswert. Einmal, weil das Thema und die Ausarbeitungen dafür drängen, wenn wir die ambitionierten Klimaschutzziele für die gesamte Bundesrepublik, aber auch des Freistaates Bayern und der Stadt Nürnberg tatsächlich ernstnehmen und erreichen wollen. Andererseits hat uns dieser zeitliche Vorsprung unter Umständen die Inanspruchnahme von Zuschüssen in Form von Bundesfördermitteln für die Ausarbeitung gesichert.

Das Thema ist inhaltlich und hinsichtlich seiner Konsequenzen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte von so großer Bedeutung, dass der Stadtrat nah am Prozess der Erarbeitung und Umsetzung bleiben muss. Das ist nicht nur eine Frage der zeitlichen Planung, sondern vor allem auch der finanziellen Ressourcen, die in den Haushalten der nächsten Jahre berücksichtigt werden müssen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Erarbeitungen zur kommunalen Wärmeplanung für Nürnberg - wenn es sich als sinnvoll erweist, mit dem beteiligten Ingenieurbüro - sowie zum Zeitplan hinsichtlich Soll und Ist und ob es gelungen ist, Fördermittel und falls ja, in welcher Höhe einzubinden, um den städtischen Haushalt zu entlasten.
  2. Die Verwaltung legt dar, wie die Einbindung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen kann und soll, zeitlich sowie inhaltlich.
  3. Die Verwaltung berichtet, sofern ermittelbar, über den Stand, wie sich das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 20.12.2023 in landesrechtliche Regelungen vorstellt, wann das erfolgen soll, welche Anforderungen an die Stadtverwaltung zu erwarten sind und wie vor allem eine ergänzende Finanzierung des finanziellen Aufwandes der Stadt Nürnberg durch den Freistaat gestaltet werden könnte oder sollte.
  4. Die Verwaltung legt dar, wie ein Umsetzungskonzept gestaltet werden soll, wann dafür die zeitlichen Planungen konkretisiert werden können und der finanzielle Aufwand für die Stadt, die Stadtverwaltung, die Stadtwerke und die Bürger beschreibbar und für den Stadtrat planbar werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ansprechpartner

Gerhard Groh
umweltpolitischer Sprecher